21.10.2026

MV Luzern

Rückschritt statt Fortschritt: Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für zahlbare Wohnungen» ungenügend

Der vorgelegte Vernehmlassungsentwurf sieht verschiedene planungsrechtliche Massnahmen vor, die aber zu wenig weit gehen und zu wenig verbindlich sind. Die finanzielle Förderungen bleibt gering und droht deshalb kaum Wirkung zu entfalten. Mit der vorgeschlagenen Abschaffung des Schutzes des preisgünstigen Wohnraums verliert der Kanton Luzern zudem ein wichtiges Instrument gegen mieterhöhende Rendite-Projekte, dass genau in angespannten Lagen wie jetzt zum Zuge kommen könnte. Der Mieterinnen- und Mieterverband fordert deshalb massgebende Verbesserungen.

Insgesamt enttäuschender Gegenvorschlag.

Nachdem der Regierungsrat bereits am Dienstag, 20. Oktober bekannt gemacht hat, im Rahmen des Gegenvorschlags zur Initiative «Für zahlbare Wohnungen» das Gesetz über die Erhaltung von Wohnraum GEW abschaffen zu wollen, präsentiert er heute die restlichen Bestandteile des Gegenvorschlags. Der Mieterinnen- und Mieterverband Luzern kritisierte bereits gestern die Abschaffung des GEW als Massnahme, die an den Sorgen der Mieter:innen vorbei vor allem die Interessen der Immobilienwirtschaft bedient. Der heute präsentierte Vernehmlassungsentwurf präsentiert sich leider nicht anders: Zu mutlos, zu wenig, an den Bedürfnissen der Mieter:innen vorbei.

Mutloser Entscheid, ohne Willen zum politischen Handeln

Der Regierungsrat begründet seine Ablehnung der Volksinitiative «Für zahlbare Wohnungen» in erster Linie damit, dass zum Erreichen des Ziels der Initiative (20% preisgünstiger Wohnraum bis 2040) «der Kanton Massnahmen vorschlagen (müsste), die den Baumarkt einschliesslich Bodenpreise massgeben beeinflussen. […] Der Kanton Luzern müsste neu eine aktive Bodenpolitik betreiben und stark in den Bodenmarkt eingreifen.» Mario Stübi, Präsident MV Luzern bilanziert dazu: «Der Regierungsrat lehnt es ab, die Wohnsituation anzugehen, da dies aktives Handeln erfordern würde. Dabei verkennt er die schwierige Lage vieler Haushalte, die immer höhere Mieten bezahlen müssen und zunehmend nicht mehr in der Lage sind, bei einem Wohnungsverlust eine gleichwertige Wohnung mieten zu können.»

Zu wenig, um Lage wirksam zu verbessern

Die vom Regierungsrat vorgeschlagenen Massnahmen sind vor allem im Planungsrecht angesiedelt. Im Zentrum steht die Einführung einer neuen Verdichtungszone. Auch hier fehlt dem Regierungsrat den Willen, wirksame Vorgaben zu machen. Ohne Minimalanteil gemeinnützigen Wohnraums droht, dass die Verdichtungszone einseitig der Gewinnmaximierung der Immobilienwirtschaft dient, ohne dass die Bevölkerung in ausreichendem Masse von preisgünstigem Wohnraum profitieren könnte.

Zusätzlich zu den planungsrechtlichen Massnahmen will der Regierungsrat gemeinnützige Wohnbauträger mit Darlehen zur Ergänzung der Bundesmittel fördern. Dafür vorgesehen sind rund 5 Millionen Franken jährlich. Dies ist einerseits ein geringer Betrag, verglichen mit den 44 Millionen Franken an Darlehen, die beispielsweise die Stadt Luzern mit der Abstimmung vom 14. Juni 2026 beschlossen hat. Es ändert zudem nichts am Mangel an geeigneten – also bezahlbaren – Grundstücken, welche gemeinnützige Wohnbauträger zur Erstellung von Wohnraum brauchen.

Abschaffung des Wohnschutzes, an den Bedürfnissen der Bevölkerung vorbei

Die Massnahme mit den potenziell grössten – wenn auch negativen – Auswirkungen ist die Abschaffung des Gesetzes über die Erhaltung von Wohnraum. «Wir erachten es als falsch, den Wohnschutz gegen die Wohnbauförderung auszuspielen. Die Stärke des Wohnschutzes in Form des GEW liegt in der kurzfristigen Wirksamkeit gegen überteuerte, mietzinserhöhende Projekte in Zeiten des knappen Wohnraums. Demgegenüber wird die Wohnbauförderung erst über längere Fristen hinweg wirksam und ist eine generationenübergreifende Aufgabe, die der Kanton Luzern in den letzten Jahrzehnten leider vernachlässigt hat. Der Mieterinnen- und Mieterverband wird sich deshalb gegen die Abschaffung des Wohnschutzes stark machen.» So Mario Stübi.

Während der Vernehmlassungsfrist werden wir den Entwurf des Gegenvorschlags zur Initiative «Für zahlbare Wohnungen» detailliert analysieren und uns in die Vernehmlassung einbringen. Klar ist, dass der MV den Gegenentwurf in der jetzigen Form nicht unterstützen kann. Ohne massgebliche Verbesserungen droht unter dem Strich eine Verschlechterung der Lage der Mieter:innen gegenüber heute. In der Zwischenzeit unterstützen wir auch alle laufenden Initiativen zur Unterstellung unter das GEW weiter.