26.02.2026

MV

Bundesrat befeuert die Mietpreis-Explosion

Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung zur Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht (VMWG) eröffnet, um die Motion Engler (22.4448) umzusetzen. Der Mieterinnen- und Mieterverband (MVS) kritisiert die Vorlage scharf: Die Anpassungen führen zu systematisch höheren Mietpreisen und umgehen – einmal mehr - den ordentlichen Gesetzgebungsweg.

In seiner Rechtsprechung vom 26. Oktober 2020 hat das Bundesgericht entschieden, dass die Nettorendite eines Vermieters den Referenzzinssatz um bis zu 2 Prozent übersteigen darf, solange der Referenzzins bei 2 Prozent oder tiefer liegt. Der Mieterinnen und Mieterverband kritisierte diesen Bundesgerichtsentscheid und wie er zustande gekommen ist, aufs Schärfste. Das Urteil führte faktisch zu einer Verdoppelung der zulässigen Erträge: Zuvor lag die erlaubte Rendite bei 0,5 Prozentpunkten über dem Referenzzinssatz. Nun will der Bundesrat die Renditen weiter erhöhen, auch für den Fall, dass der Referenzzinssatz über 2 Prozent steigt. Die Umsetzung dieser Motion würde dazu führen, dass die Mieten weiter explodieren.

Bundesrat Parmelin lässt die Mietenden im Stich

Während die Haushalte unter steigenden Lebenshaltungskosten leiden, verschafft der Wohnminister der Immobilien-Lobby neue Renditespielräume. Bereits heute erzielen Immobilienfirmen durch übersetzte Mieten jährlich ungerechtfertigte Gewinne im Umfang von über 10 Milliarden Franken. «Statt die Bevölkerung vor missbräuchlich hohen Mieten zu schützen, ermöglicht der Bundesrat der Immobilien-Lobby mit dieser Vorlage einen noch tieferen Griff in die Taschen der Mieterinnen und Mieter», kritisiert Carlo Sommaruga, Präsident des MVS.

Umgehung der Demokratie: Verordnung statt Gesetz

Besonders stossend ist das gewählte Vorgehen: Anstatt eine Gesetzesänderung vorzulegen, die dem Referendum unterstünde, wählt der Bundesrat den Weg über die Verordnung. Damit entzieht er sich einer breiten demokratischen Debatte. «Eine so fundamentale Änderung der Mietzinsberechnung per Verordnung durchzudrücken, ist demokratiepolitisch hochproblematisch», sagt Michael Töngi, Vizepräsident des MVS. «Parlament und Bevölkerung müssen die Möglichkeit haben, sich zu einer Vorlage dieser Tragweite zu äussern. Ein anderer Weg als über die ordentliche Gesetzgebung ist inakzeptabel.»

Verzicht auf die geplante Verordnungsänderung

Der MVS fordert den Verzicht auf die geplante Verordnungsänderung. Statt weiterer Renditesteigerungen braucht es die Rückkehr zum Zuschlag von 0,5 Prozent. Im Rahmen der Vernehmlassung wird der Verband mit aller Deutlichkeit aufzeigen, dass diese Vorlage unsozial, rechtlich fragwürdig und politisch brandgefährlich ist.